Rechtsgebiete
Streitbeilegung und Insolvenz
Wir kommen ins Spiel, wenn die Gegenseite nicht mehr zahlt, nicht mehr leistet oder bereits in Liquidation ist. Wir arbeiten gerichtlich und außergerichtlich und sagen zu Beginn jedes Mandats klar, was realistisch beitreibbar ist und was es an Zeit und Risiko kostet.
- Forderungsmanagement von der Mahnung über das Mahnverfahren bis zur Vollstreckung
- Vertretung in Zivil- und Handelsprozessen sowie in Schiedsverfahren
- Liquidations- und Insolvenzverfahren auf Gläubiger- und Schuldnerseite, einschließlich Forderungsanmeldung
- Vertrags- und Schadensersatzstreitigkeiten sowie Klagen auf Unwirksamkeit
- Schlichtungsverfahren aus Verbraucherstreitigkeiten
- Regelung festgefahrener Forderungen durch außergerichtliche Vereinbarung
Beschreiben Sie den Sachverhalt in wenigen Sätzen. Wir antworten innerhalb eines Werktages und nennen Ihnen, was wir für den nächsten Schritt benötigen.
Ausgewählte Mandate
Beratung und Vertretung eines multinationalen Mobilfunkanbieters in Streitigkeiten über Bau und Betrieb von Basisstationen.
Vollständiges Forderungsmanagement sowie Vertretung in Liquidations- und Insolvenzverfahren, vor allem für Mandanten aus Bau- und Immobilienwirtschaft sowie für Finanzdienstleister.
Beratung der ungarischen Tochtergesellschaften eines taiwanesischen Fahrradherstellers zum Forderungsmanagement sowie Vertretung vor dem Handelsregistergericht und in Liquidationsverfahren.
Vertretung einer ungarischen Bank in ausländischem Besitz in Rechtsstreitigkeiten über die Unwirksamkeit von Fremdwährungsdarlehensverträgen.
Vertretung eines skandinavischen und deutschen Unternehmens für automatische Eingangssysteme in Forderungsverfahren: Mahnverfahren, Liquidationen und Prozesse.
Vertretung eines österreichischen Bauproduktherstellers und einer israelischen Immobilienentwicklungsgruppe in Liquidationsverfahren.
Vertretung von Unternehmen in Schlichtungsverfahren aus Verbraucherstreitigkeiten.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Mein ungarischer Partner zahlt nicht. Was ist der erste Schritt?
Zuerst prüfen wir, ob überhaupt noch etwas beitreibbar ist: Handelsregisterdaten, hinterlegte Jahresabschlüsse, laufende Vollstreckungen und Liquidationen. Ist das Unternehmen noch zahlungsfähig, sind anwaltliche Mahnung und Mahnverfahren der schnelle Weg; bricht es bereits zusammen, kommt es auf die fristgerechte Forderungsanmeldung und gegebenenfalls den Liquidationsantrag an, denn die Reihenfolge entscheidet.
Gericht oder Schiedsgericht: Was sollte vereinbart werden?
Bei einfachen inländischen Geldforderungen sind die ordentlichen Gerichte meist schneller und günstiger. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ein Schiedsgericht oft die bessere Wahl, weil ein Schiedsspruch nach dem New Yorker Übereinkommen in vielen Staaten vollstreckbar ist, während die Anerkennung eines ausländischen staatlichen Urteils länger dauern kann. Die Klausel gehört in die Vertragsverhandlung, nicht in den Streitfall.
Was kann ich als Gläubiger tun, wenn der Schuldner in Liquidation geht?
Die Forderung ist nach Veröffentlichung der Liquidation fristgerecht beim Verwalter anzumelden. Eine verspätete Anmeldung führt zu einem schlechteren Rang. Zudem lohnt die Prüfung von Vermögensverschiebungen vor der Liquidation: gläubigerbenachteiligende Geschäfte sind anfechtbar, und die Haftung des Geschäftsführers kann geltend gemacht werden.