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Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz

Wir verteidigen in Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverfahren und arbeiten auf der präventiven Seite: Compliance-Programme aufbauen, kommerzielle Kommunikation und Preisgestaltung prüfen, Zusammenschlüsse anmelden. Beide Seiten sind dieselbe Expertise zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

  • Vertretung in Wettbewerbsverfahren vor der ungarischen Wettbewerbsbehörde
  • Verfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken und irreführender Werbung
  • Kartell- und Marktmachtmissbrauchsfälle, behördliche Anzeigen und private Rechtsdurchsetzung
  • Anmeldung von Zusammenschlüssen und Freigabeverfahren auf ungarischer und EU-Ebene
  • Aufbau von Compliance-Programmen, interne Schulungen und regelmäßige Fortbildungen
  • Verfahren der Verbraucherschutzbehörde und Schlichtungsverfahren
Anfrage zu diesem Rechtsgebiet

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Ausgewählte Mandate

01

Vertretung eines Mandanten in Wettbewerbsverfahren im Sektor der elektronischen Kommunikation wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern und Geschäftspartnern.

02

Vertretung ungarischer und mitteleuropäischer Fluggesellschaften in Wettbewerbsverfahren wegen unlauteren Marktverhaltens.

03

Vertretung eines europäischen Herstellers von Nahrungsergänzungsmitteln in einem Wettbewerbsverfahren wegen unlauteren Marktverhaltens.

04

Behördliche Anzeige und private Rechtsdurchsetzung für einen Mandanten der Telekommunikationsbranche wegen Marktmachtmissbrauchs eines Wettbewerbers.

05

Rechtsberatung und Vertretung eines ungarischen IT-Unternehmens in einem Kartellverfahren.

06

Entwicklung eines wettbewerbsrechtlichen Compliance-Programms für ein internationales Finanzinstitut sowie regelmäßige Schulungen zur Aufrechterhaltung der Compliance.

07

Anmeldung eines Zusammenschlusses bei der ungarischen Wettbewerbsbehörde und Vertretung eines Mandanten der Schwerindustrie sowie Beratung eines ungarischen Energieunternehmens zu einem Zusammenschluss von gemeinschaftsweiter Bedeutung.

08

Beobachtung des Marktverhaltens von Wettbewerbern und, wo nötig, Beschwerden bei der Wettbewerbsbehörde.

09

Laufende Beratung multinationaler Unternehmen zur Vermeidung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Wann ist ein Erwerb bei der ungarischen Wettbewerbsbehörde anzumelden?

Erreichen der gemeinsame ungarische Umsatz der beteiligten Unternehmen und die Umsätze der einzelnen Parteien die gesetzlichen Schwellen, ist der Zusammenschluss anmeldepflichtig und darf vor der Anmeldung nicht vollzogen werden. Maßgeblich ist der gesamte Unternehmensverbund, nicht nur die erwerbende Gesellschaft. Hier passieren die meisten Fehler.

Was gilt als irreführende Werbeaussage?

Alles, was das Unternehmen nicht in dem Sinn belegen kann, in dem der Verbraucher es versteht. Es genügt nicht, dass die Aussage technisch zutrifft: Der Nachweis muss vor Veröffentlichung vorliegen, und die Behörde beurteilt den Gesamteindruck: Bild, Hervorhebung und Kleingedrucktes zusammen, nicht nur den Satz.