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Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht und M&A

Wir begleiten Unternehmen über den gesamten Lebenszyklus: von der Gründung über die Umstrukturierung der Eigentümerschaft bis hin zu Erwerb und Exit. Wir arbeiten für ungarische und ausländische Investoren, auf Ungarisch und auf Englisch, vom gesellschaftsrechtlichen Tagesgeschäft bis zu Transaktionen über mehrere Rechtsordnungen hinweg.

  • Gründung, Eigentümer- und Konzernstrukturen, Umwandlungen, Kapitalerhöhungen
  • Unternehmens- und Immobilien-Due-Diligence auf Käufer- und Verkäuferseite
  • Erstellung und Durchsetzung von Kaufverträgen, Investoren- und Konsortialverträgen
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Vertretung und Verfahren vor dem Handelsregistergericht
  • Auslandsakquisitionen sowie grenzüberschreitende Gründungen für ungarische und ausländische Investoren über unser globales Netzwerk
  • Umfassende rechtliche Unterstützung bei Inkubation, Projekt- und Produktentwicklung
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Ausgewählte Mandate

01

Erwerb eines britischen Automobilunternehmens mit vollständiger Unternehmens- und Immobilien-Due-Diligence.

02

Vertretung eines staatlichen chinesischen Chemieunternehmens in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit seiner Großinvestition in Ungarn.

03

Due-Diligence- und Akquisitionsarbeiten für ein großes chinesisches Unternehmen für erneuerbare Energien.

04

Beratung einer ungarischen Bank bei Auslandsakquisitionen.

05

Laufende rechtliche Vertretung, vor allem in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, für ein britisches Logistikunternehmen.

06

Gesellschaftsrechtliche Mandate für ein großes Zementunternehmen in mexikanischem Besitz.

07

Laufende gesellschaftsrechtliche Vertretung eines klinischen Forschungsunternehmens in amerikanischem Besitz.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Was sollte eine Due Diligence vor dem Kauf einer ungarischen Zielgesellschaft abdecken?

Neben den Gesellschaftsunterlagen und der Beteiligungskette: wesentliche Verträge, Arbeits- und Geschäftsführerverhältnisse, Immobilien- und Mietrechtstitel, geistiges Eigentum, die Historie von Steuerprüfungen sowie laufende Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungen. Die Feststellungen regeln wir anschließend entweder über den Kaufpreis oder über Garantien und Freistellungen.

Kann ein ausländischer Eigentümer eine ungarische Gesellschaft gründen, ohne anzureisen?

Ja. Die Gründung ist auf Grundlage einer Vollmacht mit anwaltlicher Gegenzeichnung möglich; ausländische Urkunden benötigen in der Regel eine Beglaubigung oder Apostille sowie eine ungarische Übersetzung. Bei der Kontoeröffnung und der Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten führt die Bank üblicherweise eine eigene Identifizierung durch.

Benötigt ein ausländischer Investor für eine Akquisition in Ungarn eine behördliche Freigabe?

Das hängt von der Branche der Zielgesellschaft ab. In als strategisch eingestuften Sektoren sind eine Investitionsprüfungsmeldung und die Kenntnisnahme durch das Ministerium erforderlich; je nach Größe und Marktanteil kann zusätzlich eine fusionskontrollrechtliche Freigabe nötig sein. Beide Prüfungen sollten vor der Festlegung des Zeitplans erfolgen.

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