Rechtsgebiete
FMCG
Wir sind ständige Rechtsberater von Herstellern und Vertreibern schnelldrehender Konsumgüter. Der größte Teil der Arbeit ist nicht streitig: Verhandlungen mit den Handelsketten, Prüfung von Promotions und Verpackungen sowie die Verteidigung der Lieferantenposition nach dem Handelsgesetz.
- Prüfung von Einzelhandels- und Lieferverträgen sowie Verhandlungen mit Handelspartnern
- Entwicklung von Muster-Liefer-, Marketing- und Agenturverträgen
- Rechtsgutachten zu Preisfragen und rechtskonforme Preiskommunikation
- Prüfung des Geschäftsverhaltens anhand der Regeln zu unlauteren Handelspraktiken sowie Aufbau wettbewerbsrechtlicher Compliance
- Rechtliche Prüfung von Werbekampagnen und Werbeaussagen, Promotionsbedingungen und Leitlinien für zulässige Aktionen
- Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen sowie Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
- Vertretung vor Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde, in Schlichtungsverfahren und vor dem Selbstregulierungsgremium der Werbewirtschaft
- Vertriebs- und werberechtliche Schulungen für nichtjuristische Teams sowie Unterstützung der Lieferanteninteressen
Beschreiben Sie den Sachverhalt in wenigen Sätzen. Wir antworten innerhalb eines Werktages und nennen Ihnen, was wir für den nächsten Schritt benötigen.
Ausgewählte Mandate
Ständige rechtliche Vertretung eines englisch-niederländischen FMCG-Unternehmens und eines amerikanischen Lebensmittelherstellers, von Handelsverträgen über Promotions bis zu Behördenverfahren.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Was kann ein Lieferant tun, wenn eine Handelskette die Bedingungen einseitig ändert?
Das Handelsgesetz und die Regeln zu unlauteren Handelspraktiken verbieten mehrere Verhaltensweisen: rückwirkende Verrechnungen, ungerechtfertigte Listungs- und Marketinggebühren sowie einseitige Vertragsänderungen ohne Begründung. Zur Durchsetzung braucht es die dokumentierte Korrespondenz und die abgezogenen Posten; darauf lassen sich Behördenverfahren und zivilrechtliche Ansprüche stützen.
Was ist an einer Produktverpackung vor dem Markteintritt zu prüfen?
Die Pflichtangaben – Zusammensetzung, Menge, Herkunft, Haltbarkeit, verantwortlicher Vertreiber –, deren Vorhandensein in ungarischer Sprache sowie jede Aussage zu Gesundheit, Natürlichkeit oder Umweltwirkung, denn diese müssen belegbar sein. Ein Versprechen auf der Packung ist genauso eine Werbeaussage wie ein Fernsehspot.